Unfallschadenregulierung


Erfahrung und Kompetenz

Wir vertreten Sie bei der Unfallschadenregulierung

Wir unterstützen Sie.

Die Unfallschadenregulierung stellt den Geschädigten vor erhebliche Schwierigkeiten, die sich durch einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt für Sie ohne Aufwand lösen lassen. Ich führe sämtliche Korrespondenz und leite sämtliche notwendigen Schritte ein.

Auf Seiten der Haftpflichtversicherer wirken Profis, die täglich Schäden zugunsten ihres Arbeitgebers regulieren. Ihnen stehen zahlreiche Anspüche zu wie dem Neuwagenersatz, dem Ersatz des Wieder-beschaffungsaufwandes, der Reparaturkosten (mit oder ohne Umsatzsteuer), des Nutzungsausfalls, der Sachverständigenkosten, der technischen oder merkantilen Wertminderung, der Mietwagenkosten, der Kosten für An- und Abmeldung, der Finanzierungskosten, der Unkostenpauschale und des Schmerzensgeldes zu.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.

Im Personenschadenrecht sind weitere erhebliche Ansprüche geltend zu machen. Verkehrsrecht ist sehr umfangreich und verlangt nach eine speziellen Sachkenntnis. Zu meinem Schwerpunkt gehören das Fahrerlaubnisrecht, die Verkehrsunfallregulierung, das Versicherungsrecht sowie der Fahrzeugkauf und das Fahrzeugleasing.

Wir sind Ihnen gerne behilflich!

Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, lassen sie sich kompetent und professionell beraten und vertreten! Die Kanzlei Hanisch & Kollegen steht Ihnen gerne bei. Kontaktieren Sie uns einfach.