Personenschaden


Erfahrung und Kompetenz

Wir vertreten Sie bei Personenschäden

Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen, sollten Sie als Geschädigter sowohl bei Sachschäden als auch bei Personenschäden einen Rechtsanwalt mit der Vertretung und Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Die direkten Folgen von Personenschäden sind vor allem Arztkosten, Krankentransport-kosten sowie Heilbehandlungskosten. Hierzu gehören auch die Bezifferung des Schmerzensgeldes aufgrund ärztlicher Atteste oder ärztlicher Gutachten anhand von Schmerzensgeldtabellen.

Hinzu kommen z.B. Haushaltsführungsschäden, vermehrte Bedürfnisse, Fortkommens- und Erwerbsschäden, Rehabilitationsmaßnahmen und vieles mehr. Die Inanspruchnahme und Einbeziehung von Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehört ebenfalls zum anwaltlichen Leistungsspektrum.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Rechtsberatung.

Die Fallgestaltungen sind derart umfangreich, dass Sie Ihren Anspruch auf anwaltlichen Beistand unbedingt realisieren sollten. Die Kanzlei Hanisch & Kollegen vertritt Sie gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir sind Ihnen gerne behilflich!

Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, lassen sie sich kompetent und professionell beraten und vertreten! Die Kanzlei Hanisch & Kollegen steht Ihnen gerne bei. Kontaktieren Sie uns einfach.