Wir vertreten Sie im Verkehrsrecht
Reagieren Sie frühzeitig.
Die Fahrerlaubnis ist des Deutschen liebstes Kind, notwendig für Arbeit, Freizeit und allgemeine Mobilität. Gefahr droht nach Fehlverhalten von Gerichten und/oder der Fahrerlaubnisbehörde. Frühzeitiges Reagieren verschafft Ihnen den notwendigen Vorsprung. Durch gezielte Maßnahmen, wie ein freiwilliges Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung und ähnlichem kann ein Punktemanagement betrieben werden. Zu den typischen Delikten zählt beispielsweise Trunkenheit am Steuer. Dies zieht einschneidene Folgen nach sich wie beipielsweise dem Verlust des Führerscheins durch Entzug der Fahrerlaubnis.
Droht Ihnen die Einleitung eines Verfahrens?
Das Delikt Trunkenheit am Steuer gilt jedoch nicht nur bei der Fahrt nach dem Konsum von Alkohol sondern auch bei der Einnahme von Betäubungsmitteln (Drogen) wie Cannabis, Haschisch, Marihuana, Heroin, Kokain, Amphetamin u.a.. Kommt es infolge eines Unfalls in den Sie verwickelt sind, zur Verletzung eines Insassen Ihres Fahrzeugs oder des Unfallgegners, so ist mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung zu rechnen.
Verstirbt einer der Unfallbeteiligten so ist mit der Einleitung eines Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung zu rechnen. Aber auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), die Nötigung oder die Gefährdung des Straßenverkehrs stellen typische Delikte des Verkehrsrechts dar.
Nutzen Sie alle Möglichkeiten bevor es zur Entziehung kommt.
Sollten Sie in eine dieser Situationen geraten sein, lassen sie sich kompetent und professionell beraten und vertreten! Die Kanzlei Hanisch & Kollegen steht Ihnen gerne bei. Kontaktieren Sie uns einfach.